Infektionsschutzkonzept

Zum Schutz vor Krankheitsübertragungen, insbesondere der Übertragung des Coronavirus, gelten folgende Regeln für das Evangelische Gemeindezentrum in Neuhausen:

1. Mindestabstand

Bei allen Veranstaltungen und Versammlungen im Gemeindezentrum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten, die nicht in einem Haushalt wohnen. Besondere Regelungen für den Kinder- und Jugendbereich nach CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit bleiben davon unberührt.

Die Einhaltung des Mindestabstands wird durch folgende Maßnahmen gewährleistet:

  • Hinweise zu den Hygieneregeln sind in den Räumen vorhanden.
  • Der Abstand von 1,5 Metern (3 x die Stuhlbreite) ist auch zwischen den Stühlen einzuhalten. Für Personen, die in einem Haushalt leben, können die Stühle näher oder zusammengerückt werden. 
  • Die max. Personenanzahl der Gruppen ist unter Einhaltung des Mindestabstandes einzuhalten. (siehe auch Punkt 3)

2. Regelungen beim Betreten und Verlassen des Gemeindezentrums  

  • Beim Betreten des Hauses und der Räume ist eigenverantwortlich der Mindestabstand einzuhalten.
  • Personen mit Symptomen, die auf einen mögliche Corona Infektion hindeuten, und an COVID19 Erkrankte dürfen das Gemeindezentrum nicht betreten.
  • Im Eingangsbereich (Foyer, Eingang Kirche) steht jeweils ein Desinfektionsspender für die Hände zur Verfügung. Nutzung Freiwillig.
  • Ein Betreten und Verlassen der der Räume soll nur zu den geplanten Zeiten erfolgen.
  • Das Gemeindezentrum soll von den Gruppen pünktliches aufgesucht und auch wieder verlassen werden.

3. Welch Räume sind wie für Gruppen oder Treffen benutzbar

  • Saal, Clubraum und Jugendraum Keller plus Toiletten
  • Eine Nutzung der Küche ist derzeit nicht möglich. 
  • Getränke können in kleinen Gefäßen für den Eigenbedarf mitgebracht werden. 
  • Eine gleichzeitige Belegung von Räumen kann erfolgen, wenn Beginn und Ende mindestens 15 Min Abstand zu anderen Gruppen haben. Die Belegung wird zentral im Büro der Kirchengemeinde zugewiesen
  • Der Saal kann bei reiner Bestuhlung (Anhang) ohne Tische (z.B. Vortrag) mit 48 (6 x 12) Stühlen bestuhlt werden. Bei Belegung mit Tischen ist ein Abstand zwischen den Stühlen von 1,5m (3 x Stuhlbreite) einzuhalten. Ausnahme sind bei Personen, die in einem Haushalt wohnen, möglich. 
  • Eine Nutzung der Räume für private Feiern ist derzeit nicht möglich.
  • Räume sind vor einem Treffen 15 Minuten Lüften, verantwortlich ist die
  • Gruppenleitung. Wenn möglich sollen die Fenster während des Treffens oder der Veranstaltung geöffnet bleiben.

4. Gruppentreffen 

Die Gruppen sind im Vorfeld im Gemeindebüro anzumelden.
Die Gruppen können dann gemäß dem ausgehängten Belegungsplan die Räume betreten, ansonsten nur nach ausdrücklicher Genehmigung

5. Desinfektion von Flächen

Die Plätze, an denen Personen gesessen haben, werden von einer Person der Gruppe nach dem Ende des Treffens oder der Veranstaltung mit dem im Raum vorhandenen Desinfektionsmittel und Einmaltücher desinfiziert.

Die Türgriffe werden einmal pro Tag vom Hausmeister des Gemeindezentrums desinfiziert.

6. Toiletten

In den Toiletten sind Flüssigseifenspender, Einmalhandtücher und Papierkörbe vorhanden. An jeder Toilette weist ein Aushang darauf hin, dass sie von maximal 1 Person betreten werden darf.

Die Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden dem Reinigungsplan entsprechend vom Hausmeister des Gemeindezentrums gründlich gereinigt und desinfiziert.

Die hier aufgeführten Reinigungsregeln sind als Ergänzung zum gültigen Reinigungs- und Hygieneplan des Gemeindezentrums zu sehen.

7. Verantwortlichkeiten 

Die Gruppenleitung ist verantwortlich für das Einhalten der hier genannten Regeln.

Zum Treffen/Termin muss eine Teilnehmerliste mit Namen und Kontaktdaten und Datum ausgefüllt werden, diese muss 2 Wochen aufbewahrt und kann dann vernichtet werden.

 

Zu den hier aufgeführten Regelungen sind auch die Empfehlungen der Landeskirche zu beachten. Siehe: www.elk-wue.de/corona

Diese Regeln gelten bis 31.12.2020.
Vom Kirchengemeinderat beschlossen
Neuhausen, 16.09.2020
gez. Matthias Trick, Vorsitzender