Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kirchengemeinderatswahl am 28. November 2021

Am 28. November 2021 findet in unserer Kirchengemeinde die Wahl zum Kirchengemeinderat statt. Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben:

Für ein Gelingen der Wahl sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.

Der Kirchengemeinderat leitet gemeinsam mit den Pfarrern die Gemeinde. Dabei ist Gemeindeleitung eine geistliche Aufgabe. Es geht darum, durch das Hören auf Gottes Wort und im Gebet Klarheit darüber zu bekommen, wie zu handeln ist. Die geistliche Leitung wird dann in finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen konkret. Diese trifft der Kirchengemeinderat.

Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab:

„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche,

bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und

dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie

es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der

Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in

meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung,

Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und

will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und

dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird.

Ich will in meinem Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus

nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“

Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.

Die Wahlvorschläge können bis zum Freitag, 22. Oktober 2021 bis 18 Uhr beim geschäftsführenden Pfarramt der Evangelischen Kirchengemeinde Neuhausen (das ist Pfarrer Trick) schriftlich eingereicht werden. Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich.

In unserer Gemeinde sind 9 Kirchengemeinderäte zu wählen. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens 18 Bewerber unter Angabe von Name und (Haupt-)Beruf oder Dienstbezeichnung in nummerierter Reihenfolge aufführen. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens zehn zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen.

Wir bitten alle Gemeindeglieder die Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen.
gez. Pfarrer Matthias Trick