Der Kindergarten als soziale Institution hat seinen eigenen Auftrag. Dieser Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kinder und Jugendhilfegesetzes (SGBVIII), den Kindergartenrichtlinien des Sozialministeriums Baden-Württemberg und den Bestimmungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Die Aufnahme in den Kindergarten wird durch einen Vertrag zwischen Kindergarten und Personensorgeberechtigten geregelt. Für alle Kindergärten in Neuhausen gelten bestimmte gemeinsame formale Regelungen. Diese werden in regelmäßigen Zusammenkünften der Fachkräfte und im Kindergartenbeirat vereinbart.